Handelsregister · HRB 563

Chronologischer Auszug

Winterling Dental-Labor GmbH · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Winterling Dental-Labor GmbH

b)
Büren

c)
die Herstellung und der Vertrieb von
Zahnersatz aller Art.
51.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Winterling, Hans-Peter, Zahntechniker, Büren
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1977 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
26.09.1992 geändert.
a)
18.09.2003
Richau

b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.12.1977
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.09.2003.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Jühengrund 26, 33142 Büren
a)
25.06.2010
Hake
3a)
Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts
wegen berichtigt:
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er
vertritt die Gesellschaft allein und ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
20.12.2022
Brand

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.