Handelsregister · HRB 120335 früher Amtsgericht Westerstede

Chronologischer Auszug

Winter Zahntechnik GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Winter Zahntechnik GmbH

b)
Wiefelstede

c)
Betrieb eines zahntechnischen Labors, Anund Verkauf von Edelmetallen, sowie
Handel mit zahntechnischen Produkten
aller Art, Dienstleistungen und Vertrieb.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der
die Gesellschaft allein vertritt und berechtigt ist,
die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als
Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Winter, Andreas, Zahntechniker, Wiefelstede
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.09.1989 zuletzt geändert am
13.12.1995
a)
09.11.2005
Stiller

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 17-28 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 14.09.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
6331 Amtsgericht
Westerstede getreten.
Freigegeben am
09.11.2005.
2b)
Geschäftsanschrift:
Am Esch 16, 26215 Wiefelstede
a)
07.08.2017
Bregen

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.