Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Willenserklärungen, die den Verein über 1000,00 Euro belasten, ist die Zustimmung eines Vorsitzenden nach § 3 der Satzung, von 1000,00 bis 5000,00 Euro die Zustimmung der Vorstandschaft und über 5000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung, erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Gihl
Bernried
Vorstand
Jakob Krieger
Bernried
Vorstand
Beatrice Reichl
Bernried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.12.1982
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2015 hat die Änderung des § 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Mitgliedschaft), 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) und 5 (Rechte, Pflichten, Beiträge der Mitglieder) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1983. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 SB;
Satzung Bl. 11 SB;
Satzung Bl. 16 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.