Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der oder die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie diese selbst sind beim Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und dieser Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.