Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorstand. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Einzelvertretungsbefugnis ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte im Einzelfall bis 1.500,00 Euro.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Scholz
Altrip
Vorstand
Heribert Hillbrecht
Vaihingen an der Enz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.05.1963 in Neufassung vom 16.10.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 8 (Mitgliedbeiträge) und § 24 (Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigte) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.07.1970
Geänderte Satzung: Sonderband II Blatt 13-28
Satzung: Sonderband 1 Bl. 129-140
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