Zweck: (1) Die Genossinnenschaft bezweckt dir Förderung der Wirtschaft ihrer Mitfrauen mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. In Erfüllung dieses Grundauftrages bemüht sie sich auch um die Wahrung der Verbraucherinnen Interessen im energiewirtschaftlichen Bereich. (2) Die Genossinnenschaft kann ihren Geschäftsbetrieb auf Nichtmitfrauen ausdehnen. Gegenstand der Genossinnenschaft ist: (1.) der gemeinsame Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und rationeller Energieumwandlung; (2.) die Förderung ihrer Mitfrauen bei der umweltfreundlicher Energieumwandlung und bei der Minderung des Energieverbrauchs durch -Vermittlung von Energieberatung; -Hilfe bei der Planung, beim Bau und bei der Finanzierung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und von energiesparenden Technologien; -Verhandlung mit den Energieversorgungsunternehmen zur Verbesserung der finanziellen Lage von Betreiberinnen oben genannter Anlagen; -Interessenvertretung der Mitfrauen gegenüber energiepolitischen und -wirtschaftlichen nstitutionen und Zusammenschlüssen. (3) Um die Wirtschaft ihrer Mitfrauen wirksam zu fördern, kann sich die Genossinnenschaft an gemeinschaftlichen Einrichtungen der Konsumgenossenschaften und an Unternehmen beteiligen, die ihrer Zielsetzung entsprechen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitfrauen. Die Genossinnenschaft wird durch zwei Mitfrauen oder durch eine Vorstandsmitfrau gemeinsam mitr einer Prokuristin vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anne Josephine Guido Krott
Hamburg
Vorstand
Maybritt Maleyna Feye
Brunsbek
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.05.1992 zuletzt geändert am 16.06.2001
Die Generalversammlung vom 08.06.2002 hat eine Änderung des Statuts in §§ 16 ( 2) und (3), 20 Abs.1, 29 Abs.1, 37 Abs.3 und 44 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 14.06.2003 hat eine Änderung des Statuts in §§ 37 Abs. 1 (Geschäftsanteile), 17 (3) und 45 (2) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 38 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05.2011 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 20 (2)Generalversammlung, 21 (1)Aufsichtsrat und 38 (1)Eigene Betriebsmittel der Genossinnenschaft, beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 26 (2) Aufsichtsrat beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 17 beschlossen. Weiterhin wurden die §§ 17a, 17b und 17c neu eingefügt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 06.12.1994
Beschluss Bl. 60,61 Sondeband
Beschluss Bl.68 Sonderband
In Ergänzung der Eintragung vom 14.10.2011 nachgetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Die gesetzlich und satzunggemäß vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Genossinnenschaft erfolgen unter ihrer Firma und sind von den Mitfrauen des Vorstandes zu unterzeichnen. Beruft der Aufsichtsrat die Generalversammlung ein, so unterzeichnet statt des Vorstandes die Vorsitzende des Aufsichtsrates. (2) Die Bekanntmachungen erfolgen per Post oder per E-mail.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.