Handelsregister · HRB 32762

Chronologischer Auszug

Wimmer Bauplanung GmbH · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wimmer Bauplanung GmbH

b)
Pleiskirchen
Geschäftsanschrift:
Höll 1, 84568 Pleiskirchen

c)
Erstellung von Entwurfs-, Genehmigungsund Werkplanungen, Anfertigung
bautechnischer Nachweise sowie
Baubegleitung und das schlüsselfertige
Bauen und Sanieren, welches auch die
Durchführung von Bau-, Handwerks-,
Gerüst-, Montage- und Abbrucharbeiten
beeinhaltet sowie Handel mit Waren aller
Art
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Wimmer, Stefan, Pleiskirchen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2024.

b)
Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen
Unternehmens Stefan Wimmer Bauzeichner e.K. mit dem Sitz
in Pleiskirchen (Amtsgericht Traunstein HRA 14686) aus dem
Vermögen des Inhabers.
a)
29.02.2024
Ritz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.