Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/de 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführerin. Jeweils zwei von ihnen, darunter der/ die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Darlehns von mehr als 10.000 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Petra Dulle
Meppen
Vorstand
Heinz-Hermann Nass
Meppen
Vorstand
Robert Rieger
Meppen
Vorstand
Karl Rexeis
Meppen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.03.2000 zuletzt geändert am 17.04.2002
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) und § 14 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12 (Vorstand) und 14 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 932 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 08.09.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.