Handelsregister · HRB 9982

Chronologischer Auszug

Will Consulting Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bamberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Will Holding GmbH

b)
Zeil a.M.
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 6, 97475 Zeil a. M.

c)
Die Verwaltung bestehender und noch zu
erwerbender Beteiligungen sowie die
Tätigkeit als geschäftsleitende
Holdinggesellschaft.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Will, Benedikt, Zeil a.M., *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2020.
a)
14.07.2020
Wirsing
2a)
Will Consulting
Steuerberatungsgesellschaft mbH

c)
1. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG, insbesondere die Organisationsund Betriebsberatung.
2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind (§ 34 StBerG). Leiter der
Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche
Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
4. Die Gesellschaft ist, soweit in
berufsrechtlichem Umfang zulässig,
berechtigt andere Unternehmen zu
errichten oder sich an anderen
Unternehmen zu beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2022 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand.
a)
07.07.2022
Lang

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.