Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen jeder Art, insbesondere im Bereich der Holzverarbeitung und -lieferung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende und/oder geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und unterhalten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heino Krumme
Bokel
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Wolfgang Tietjen
Schiffdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Auch wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann einzelnen oder allen Geschäftsführern aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung von § 181 BGB).
Ist ein Geschäftsführer aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und erwirbt dieser Geschäftsführer sämtliche Geschäftsanteile an der Gesellschaft, so soll dieser Geschäftsführer auch weiterhin von dem Verbot, in-sich-Geschäfte vorzunehmen, befreit sein. Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer, die die Geschäfte der Gesellschaft mit Sorgfalt ordentlicher Kaufmänner zu führen haben, erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte und Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsverkehr der Gesellschaft mit sich bringt. Sonstige Rechtsgeschäfte und Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Gesellschaftsvertrag Bl. 67 ff. d. Sdb. Tag der ersten Eintragung: 27.07.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1993 zuletzt geändert am 13.03.1998
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