Handelsregister · VR 411869
Chronologischer Auszug
Wiler Hexen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wiler Hexen e.V. b) Weil am Rhein | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Erster Vorstand: Martin, Andreas, Eimeldingen, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorstand: Kutsche, Andreas, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.04.2012 mit Änderung vom 26.04.2013. | a) 30.05.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 24.07.2012 Satzung: AS. 9 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorstand und dem 2. Vorstand. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Erster Vorstand: Martin, Andreas, Eimeldingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorstand: Kutsche, Andreas, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorstand: Rüfenacht, Beat Thomas, Dietikon / Schweiz, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorstand: Möser, Stefanie, Maulburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.06.2014 Müller | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorstand: Rüfenacht, Beat Thomas, Dietikon / Schweiz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorstand: Rigillo, Stefanie, geb. Möser, Schopfheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Erster Vorstand: Schneider, Manuela Renate, geb. Schrötel, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorstand: Eberhardt, Jürgen Heinrich, *XX.XX.XXXX | a) 17.05.2023 Amann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.