Die An- und Vermietung von Kranen und die Ausführung von Transportgeschäften, Handel mit Kranen und Maschinen sowie Geschäfte, die in diesem Zusammenhang stehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Bracht
Erwitte
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Edith Bracht
Erwitte
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
Wilden Kran-Vermietung GmbH
Bochum
Prokurist(in)
Ute Savenije-Bracht
Rahden
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.08.1979 mit Änderung vom 22.03.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2008 hat den Sitz von Erwitte (bisher Amtsgericht Paderborn, HRB 5498) nach Wuppertal verlegt und § 1 (Firma), § 2 (Sitz der Gesellschaft) und § 3 (Gegenstand der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Nr. 5 und 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 (Ehevertragliche Regelung der Gesellschafter), § 14 Nr. 1, Nr. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen), sowie § 15 Nr. 1 (Abfindung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.