Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgaben bis zu einer Höhe von 3.000,00 € kann der Vorstand selber entscheiden. Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft von mehr als 3.000,00 €, so kann es nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vorgenommen werden. Ab 5.000,00 € wird ein Mitgliederbeschluss benötigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Halm
Altdorf b. Nürnberg
Vorstand
Wilfried Hirschmann
Altdorf b. Nürnberg
Vorstand
Julian Peters
Heilbronn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 04.03.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck) und 13 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 7 (Vorstand) und 13 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden.