ist die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen, die der Warmwasserbereitung dienen, insbesondere die langfristige Pachtung des Unternehmens der Kornacker GmbH & Co. Verwaltungs KG mit dem Sitz in Hermaringen und die Mitpacht des für diese Firma eingetragenen Warenzeichens WIKORA.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rainer Brauchle
Blaubeuren
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Silke Hanak
Hermaringen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Thomas Becker
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Lars Langer
Hermaringen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.01.1990 zuletzt geändert am 16.03.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf EUR umgestellt und um 2.095,68 EUR auf 360.000,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.02.1990
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 33/43
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.11.2006.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.05.2019 (5 IN 57/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 5 IN 57/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Eigenverwaltung durch den Schuldner ist angeordnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.