Handelsregister · HRB 99389
Chronologischer Auszug
Wiener GZ Immobilien GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wiener GZ Immobilien GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Holzhausenstr. 19, 60322 Frankfurt c) Erwerb, die Bewirtschaftung und die Veräußerung von Immobilien, insbesondere von Zinshäusern in Wien, Österreich; die Beteiligung an und/oder die Finanzierung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft, einschließlich von verbundenen Unternehmen sofern diese Unternehmen schwerpunktmäßig im Immobiliengeschäft in Österreich tätig sind. | 50.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Kreihsler, Ernst, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2014 | a) 22.05.2014 Leifert b) Fall 1 | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kreihsler, Ernst, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Pimperl, Hans Michael, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2022 Weber b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 486/23 W) vom 01.09.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.09.2023 Dittberner b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.