Kauf und Verkauf von Baustoffen aller Art und von Bauelementen, die Montage von Bauelementen sowie der Handel mit Kaminholz. Die Gesellschaft kann Unternehmen mit gleichartigen oder ähnlichen Geschäftszwecken erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, auch Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gustav Wiegmann
Meinersen- Böckelse
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
Wiegmann GmbH Zweigniederlassung Stendal
Stendal
Prokurist(in)
Angelika Wiegmann
Gifhorn
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Wenn und solange ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten alle Rechtsgeschäfte und tatsächliche Handlungen abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluß jederzeit allgemein oder für den Einzelfall die Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte oder Handlungen von ihrer Einwilligung (vorherigen Zustimmung) abhängig machen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 12-16 SB Gesellschafterbeschluss Bl. 24 SB Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.01.2006.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.12.1980 zuletzt geändert am 06.12.1996
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.