Handelsregister · HRB 217109
Chronologischer Auszug
Wiedemann Sicherheitsbeschläge GmbH · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wiedemann Sicherheitsbeschläge GmbH b) Hannover Geschäftsanschrift: Schlägerstraße 6, 30171 Hannover c) Dienstleistungen im weitesgehenden Sinne am und für Fenster und Türen, insbesondere Austausch, Reparatur, Instandhaltung und Nachrüstung inklusive Planung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten sowie Installation zusätzlicher, auch elektronischer Produkte. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Faden, Christian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Buhl, Klaus, Langenhagen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Leinfelden-Echterdingen (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 765922) nach Hannover sowie die Änderung der Firma (vorlmals: Nova IV Sicherheitsbeschläge GmbH) beschlossen. | a) 27.08.2018 Wilhelm | |
| 2 | b) Die Gesellschaft führt die Firma Wiedemann Sicherheitsbeschläge fort. Die Haftung des Erwerbers im Sinne des § 25 Abs. 2 HGB für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers ist ausgeschlossen. | a) 30.08.2018 Irmscher |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.