Handelsregister · HRB 217109

Chronologischer Auszug

Wiedemann Sicherheitsbeschläge GmbH · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wiedemann Sicherheitsbeschläge GmbH

b)
Hannover
Geschäftsanschrift:
Schlägerstraße 6, 30171 Hannover

c)
Dienstleistungen im weitesgehenden Sinne
am und für Fenster und Türen,
insbesondere Austausch, Reparatur,
Instandhaltung und Nachrüstung inklusive
Planung und Umsetzung von
Sicherheitskonzepten sowie Installation
zusätzlicher, auch elektronischer Produkte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Faden, Christian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Buhl, Klaus, Langenhagen, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Leinfelden-Echterdingen
(bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 765922) nach Hannover
sowie die Änderung der Firma (vorlmals: Nova IV
Sicherheitsbeschläge GmbH) beschlossen.
a)
27.08.2018
Wilhelm
2b)
Die Gesellschaft führt die Firma Wiedemann
Sicherheitsbeschläge fort. Die Haftung des Erwerbers im
Sinne des § 25 Abs. 2 HGB für die im Betrieb des Geschäfts
begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers ist
ausgeschlossen.
a)
30.08.2018
Irmscher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.