Handelsregister · HRB 2828

Chronologischer Auszug

»wie gewohnt« Alltagshilfen und Betreuungsangebote gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Eschwege

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
wie gewohnt. Alltagshilfen und
Betreuungsangebote der Diakoniestationen
Eschwege-Witzenhausen gemeinnützige
GmbH

b)
Bad Sooden-Allendorf
Geschäftsanschrift:
Wahlhauser Str. 13, 37242 Bad Sooden-
Allendorf

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstige Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung der Familien-, Alten- und
Behindertenhilfe. Gegenstand des
Unternehmens ist die Erbringung von
haushaltsnahen Dienstleistungen
insbesondere für alte, kranke und
behinderte Menschen, sowie die
Entwicklung und Bereitstellung von
qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen
für Personen, deren Alltagskompetenz nach
§ 45 a SGB XI erheblich eingeschränkt ist.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Entlastung von pflegenden Angehörigen im
Alltagsbereich, die Förderung des
Selbsthilfepotentials bei den zu
Betreuenden mit dem Ziel des möglichst
langen Verbleibs in der häuslichen
Umgebung, sowie die umfassende
Betreuung von demenzkranken Personen.
Schließlich kann die Gesellschaft jederzeit
auch als Hilfsperson im Sinne von § 57
Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere
gemeinnützige Körperschaften bei der
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
satzungsmäßigen Zwecke tätig werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB kann auch bei
mehreren Geschäftsführern erteilt werden.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Beutler, Hannelore, Bad Sooden-Allendorf,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2010.
a)
19.11.2010
Schrader

b)
Fall 1
2c)
Die Gesellschaft verfolgt folgende
steuerbegünstigte Zwecke im Sinn der
Abgabenordnung: Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2
Nr. 3 AO), Förderung der Jugend - und
Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), Förderung
der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO) und die Förderung mildtätiger Zwecke
(§ 53 AO).
Der Gesellschaftszweck wird vorrang
erreicht durch die Erbringung von
haushaltsnahen Dienstleistungen
insbesondere für alte, kranke und
behinderte Menschen, sowie die
Entwicklung und Bereitstellung von
qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen
für Personen, deren Alltagskompetenz nach
§ 45 a SGB XI erheblich eingeschränkt ist.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Entlastung von pflegenden Angehörigen im
Alltagsbereich, die Förderung des
Selbsthilfepotentials bei den zu
Betreuenden mit dem Ziel des möglichst
langen Verbleibs in der häuslichen
Umgebung, sowie die umfassende
Betreuung von demenzkranken Personen.
Die Gesellschaft kann ihre
Gesellschaftszwecke fördernde, gleichfalls
gemeinnützige und wirtschaftlich mit ihr
zusammenhängende Geschäfte betreiben.
Aus diesem Grund kann sie
Tochtergesellschaften bilden und sich an
anderen Unternehmen beteiligen, sofern
diese als gemeinnützig anerkannt sind. Die
Gründung von Tochtergesellschaften sowie
die Beteiligung an anderen Unternehmen
müssen von der
Gesellschafterversammlung beschlossen
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
03.02.2015
Schrader

b)
Fall 2
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Beutler, Hannelore, Bad Sooden-Allendorf,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rost, Torsten, Eschwege, *XX.XX.XXXX
a)
02.12.2015
Söhngen

b)
Fall 4
4a)
»wie gewohnt« Alltagshilfen und
Betreuungsangebote gemeinnützige GmbH

b)
Eschwege
Geschäftsanschrift:
Vor dem Brückentor 4, 37269 Eschwege

c)
(1)
Die Gesellschaft verfolgt folgende
steuerbegünstigte Zwecke im Sinn der
Abgabenordnung:
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
Förderung der Jugend - und Altenhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4 AO),
Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52
Abs. 2 Nr. 10 AO) und
die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53
AO).
(2)
Der Gesellschaftszweck wird vorrang
erreicht durch die Erbringung von
haushaltsnahen Dienstleistungen
insbesondere für alte, kranke und
behinderte Menschen, sowie die
Entwicklung und Bereitstellung von
qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen
für Personen, deren Alltagskompetenz i. S.
SGB XI erheblich eingeschränkt ist.
(3)
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Entlastung von pflegenden Angehörigen im
Alltagsbereich, die Förderung des
Selbsthilfepotentials bei den zu
Betreuenden mit dem Ziel des möglichst
langen Verbleibs in der häuslichen
Umgebung, sowie die umfassende
Betreuung von demenzkranken Personen.
(4)
Die Gesellschaft kann ihre
Gesellschaftszwecke fördernde, gleichfalls
gemeinnützige und wirtschaftlich mit ihr
zusammenhängende Geschäfte betreiben.
Aus diesem Grund kann sie
Tochtergesellschaften bilden und sich an
anderen Unternehmen beteiligen, sofern
diese als gemeinnützig anerkannt sind. Die
Gründung von Tochtergesellschaften sowie
die Beteiligung an anderen Unternehmen
müssen von der
Gesellschafterversammlung beschlossen
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz),
§ 2 Abs. 2 (Gegenstand des Unternehmens ), § 5
(Stammkapital) und § 9 (Auflösung) beschlossen.
a)
18.01.2016
Söhngen

b)
Fall 5
5Einzelprokura:
Kautzner, Melanie, Eschwege, *XX.XX.XXXX
a)
01.12.2016
Söhngen

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.