die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgeschäften
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Widmann
Waiblingen
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2002
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 13.01.2003
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.