Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Schriftliche Willenserklärungen des Vereins sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Vorsitzenden und einem 2. Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB unterschrieben sind.
Änderungsbeschluss: Blatt 160-167 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Fall 5
Fall 6
Fall 7 Satzung Bl. 26 ff. Bd. II der Akte
Satzung
Satzung vom 18.03.1960 zuletzt geändert am 26.08.1994
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.