Handelsregister · HRB 7954
Chronologischer Auszug
WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH b) Ebermannstadt Geschäftsanschrift: An der Wiesent 1, 91320 Ebermannstadt c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien) ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; iii. zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben werden. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in alternative Investmentvermögen mit Sitz im europäischen Ausland oder in einem Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik investieren. 3. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 4. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | 50.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Lahner, Dieter, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2014 mit Nachtrag vom 28.07.2014. | a) 12.08.2014 Dr. Popp | |
| 2 | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Lahner, Christoph, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX | a) 24.08.2016 Sternadl | ||||
| 3 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Piepereit, Simon, Heroldsberg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Lahner, Christoph, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX | a) 10.05.2017 Blenk | |||
| 4 | 125.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. | a) 16.05.2017 Dr. Popp | |||
| 5 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien) ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iii. zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben werden. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in alternative Investmentvermögen mit Sitz im europäischen Ausland oder in einem Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik investieren. Eine vergleichbare Anlagepolitik ist nur gegeben, wenn die alternativen Investmentvermögen ausschließlich in die in § 2 Absatz 2 Satz 3 i. bis iv. genannten Vermögenswerte investieren. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetz angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung); b. Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c. Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände im Sinne der lit. a. und b.; d. Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere; e. Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung). 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lahner, Johannes, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 27.10.2017 Dr. Popp | ||
| 6 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien) ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben werden. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in alternative Investmentvermögen mit Sitz im europäischen Ausland oder in einem Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik investieren. Eine vergleichbare Anlagepolitik ist nur gegeben, wenn die alternativen Investmentvermögen ausschließlich in die in § 2 Absatz 2 Satz 3 i. bis iv. genannten Vermögenswerte investieren. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetz angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung); b. Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände im Sinne des lit. a. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens. | a) 14.11.2017 Dr. Popp | |||
| 7 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Lahner, Johannes, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Lahner, Johannes, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2020 Lechner |
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