Handelsregister · HRB 7954

Chronologischer Auszug

WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH · Amtsgericht Bamberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WIDe Wertimmobilien Deutschland
Fondsmanagement GmbH

b)
Ebermannstadt
Geschäftsanschrift:
An der Wiesent 1, 91320 Ebermannstadt

c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene
inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien)
ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die
nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2
Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen;
iii. zu Liquiditätszwecken in
Vermögensgegenstände nach den §§ 193
bis 195 KAGB
iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der
Durchschau Vermögensgegenstände
gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben
werden.
Für geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die
Gesellschaft zusätzlich in alternative
Investmentvermögen mit Sitz im
europäischen Ausland oder in einem
Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik
investieren.
3. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
4. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
50.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Lahner, Dieter, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2014 mit Nachtrag vom
28.07.2014.
a)
12.08.2014
Dr. Popp
2Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Lahner, Christoph, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX
a)
24.08.2016
Sternadl
3b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Piepereit, Simon, Heroldsberg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lahner, Christoph, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2017
Blenk
4125.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2017 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die
Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
a)
16.05.2017
Dr. Popp
5c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene
inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien)
ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die
nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2
Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen,
iii. zu Liquiditätszwecken in
Vermögensgegenstände nach den §§ 193
bis 195 KAGB
iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der
Durchschau Vermögensgegenstände
gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben
werden. Für geschlossene inländische
Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die
Gesellschaft zusätzlich in alternative
Investmentvermögen mit Sitz im
europäischen Ausland oder in einem
Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik
investieren. Eine vergleichbare
Anlagepolitik ist nur gegeben, wenn die
alternativen Investmentvermögen
ausschließlich in die in § 2 Absatz 2 Satz 3
i. bis iv. genannten Vermögenswerte
investieren.
3. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a. Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetz angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung);
b. Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung);
c. Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände im Sinne der lit. a.
und b.;
d. Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF für andere;
e. Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung).
4. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
5. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Lahner, Johannes, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
27.10.2017
Dr. Popp
6c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossene
inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff.
KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
i. Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien)
ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die
nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2
Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen,
iii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche
die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 a KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB
sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB, soweit in der
Durchschau Vermögensgegenstände
gemäß diesem lit. (i) bis (iii) erworben
werden. Für geschlossene inländische
Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die
Gesellschaft zusätzlich in alternative
Investmentvermögen mit Sitz im
europäischen Ausland oder in einem
Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik
investieren. Eine vergleichbare
Anlagepolitik ist nur gegeben, wenn die
alternativen Investmentvermögen
ausschließlich in die in § 2 Absatz 2 Satz 3
i. bis iv. genannten Vermögenswerte
investieren.
3. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a. Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetz angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung);
b. Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände im Sinne des lit. a.
4. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
5. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens.
a)
14.11.2017
Dr. Popp
7b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Lahner, Johannes, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Lahner, Johannes, Ebermannstadt, *XX.XX.XXXX
a)
03.12.2020
Lechner

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