Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karsten Görlach
Löbau
Vorstand
Harald Kaulich
Ebersbach-Neugersdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1995 zuletzt geändert am 06.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2004 hat die Änderung der §§ 12 (Rechte der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Pflichten des Vorstandes), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichsrat), 30 (Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung), 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 34 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.11.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2014 hat die Änderung der §§ 12 (Auseinandersetzung) und 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2019 hat die Neufassung, auch § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.03.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 25 SB
Beschluss Bl. 31/32 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.