Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Norbert Eckhardt
Hannover
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Michael Jedamski
Hameln
Vorstand
Constantin Heinze
Hannover
Prokurist(in)
Wolfgang Schmidt
Coppenbrügge
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Philipp-Maximilian Reuter
Northeim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Matthias Lichte
Gehrden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 25.10.1931 (Wieder errichtet nach Kriegseinwirkung)
Die Vertreterversammlung vom 07.06.2007 hat eine Änderung des Status in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 18 (Ausschuss der Nachschusspflicht), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 29 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 31 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 33 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 34 (Mehrheitserfordernisse), § 39 (Gewinnverwendung), § 41 (Bekanntmachungen), § 42 (Prüfung), § 43 (Auflösung und Abwicklung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 07.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 20 Abs. 2 (Vorstand) und § 23 Abs. 2 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 05.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Vertretersammlung vom 15.06.2017 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt und mit ihr die Änderung des Gegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, unterzeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern oder - wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen - unterzeichnet vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter, in der Zeitschrift "Gemeinnütziges Wohnungswesen" mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen.
Freitext
Statutenänderung Bl. 67-71 Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Fall 39
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.