Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Satzung Blatt 24 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 01.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 730 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 01.11.2005.
Beschluss Blatt 38 der Akten Satzung Blätter 51 bis 52R der Akten
Satzung Bl. 69 - 72 der Akten Fall 4
Satzung
Satzung vom 20.02.1998
Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2000 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Mitgliedsbeiträge) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. In Ergänzung der Eintragung vom 01.11.2005 nachgetragen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.