Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinen beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden den Ausschlag.
Tag der ersten Eintragung: 16.09.1926 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 176 ff. Sonderband
Blatt 248 ff.
Satzung
Satzung vom 17.09.1952 zuletzt geändert am 05.12.1989
Insolvenz
Die Mitgliederversammlung vom 28.12.2000 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.