Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die es zweiten Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Kositschik
Wetzlar
Vorstand
Gisela Flender
Wetzlar
Vorstand
Oda Peter
Wetzlar
Vorstand
Bernd K. Lindenthal
Schwalmstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Tag der ersten Eintragung: 26.03.1904 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 143 ff. Sonderband
Blatt 208 ff
Satzung
Satzung vom 22.02.1904 zuletzt geändert am 24.04.1986
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