Handelsregister · VR 577
Chronologischer Auszug
Wetzlarer Anwaltverein · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wetzlarer Anwaltverein b) Wetzlar | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. b) 1. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Werding, Klaus, Rechtsanwalt, Wetzlar 2. Stellvertretender Vorsitzender: Karpenstein, Hans, Rechtsanwalt, Lahnau-Atzbach Vorsitzender: Dr. Sollmann, Axel, Rechtsanwalt, Hüttenberg | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.10.1965 zuletzt geändert am 29.09.1993 | a) 09.07.2002 Sieges b) Tag der ersten Eintragung: 02.02.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 110 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Stellvertretender Vorsitzender: Karpenstein, Hans, Lahnau-Atzbach Bestellt als 2. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Gerlach, Götz, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 24.06.2003 Göttlicher b) Blatt 122 ff. Sonderband | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Dr. Sollmann, Axel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Thiel, Steffen, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2010 Kaiser b) Blatt 134 ff | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Werding, Klaus, Wetzlar Bestellt als 1. Stellvertretender Vorsitzender: Kuhn, Clemens, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 10.02.2014 Kaiser b) Blatt 248 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.