Handelsregister · HRB 5014

Chronologischer Auszug

Westside GmbH · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Westside GmbH

b)
Dessow

c)
Produktion und Vertrieb von CD-
ROM
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Mähler, Doris, geb. Fendt,
*XX.XX.XXXX, Marburg

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
05.02.1999 zuletzt geändert am
09.04.1999.
a)
17.03.2005
Henseleit
b)
Tag der ersten Eintragung
20.04.1999

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten
des Verfahrens deckenden Masse
auf Grund des § 60 Abs. 1 Ziffer
5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss
des Amtsgerichts Neuruppin vom
12.01.2006 AZ: 15 IN 136/05)
Von Amts wegen eingetragen.
a)
20.03.2006
Schlenker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.