die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie deren Verwaltung, ferner die Vermietung und Verpachtung von Betriebsgrundstücken, Betriebsaufbauten und Nutzungsrechten, insbesondere von Nutzungsrechten an Polimenten und anderen artverwandten Produkten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans-Heinz Westhoff
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Janine Westhoff
Köln
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Selhamin-Farbwerk Dr. Franz Westhoff GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 1603) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2006.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.02.2007 mit der Karl Heinz Westhoff GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 7255) verschmolzen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 12 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) und § 14 (Abfindung) beschlossen. Ferner ist ein neuer § 8a (Beirat) eingefügt worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.