a) der An- und Verkauf sowie die Verwertung von Schlacht-, Zucht- und Nutzvieh aller Gattungen und Arten; b) die Errichtung und der Betrieb von Schlacht- und/oder Zerlegebetrieben; c) die Förderung von Viehzucht, Viehhaltung und Viehabsatz; d) die Herstellung und der Vertrieb von Fleisch- und Fertigprodukten; c) die Übernahme von Beteiligungen nach Maßgabe von Art. 8 SCE-VO i.V.m. § 1 Abs. 2 GenG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Europäische Genossenschaft wird durch das Leitungsorgan (Vorstand) vertreten. Zwei Mitglieder des Leitungsorgans (Vorstands) oder ein Mitglied des Leitungsorgans (Vorstands) gemeinsam mit einem Prokuristen sind zur Vertretung berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Mitglied des Leitungsorgans
Carsten Schruck
Münster
Prokurist(in)
Gustav Kronsbein
Nottuln
Gesamtprokura mit einem Mitglied des Leitungsorgans (Vorstands): Prokurist(in)
Hubert Kelliger
Rosendahl
Gesamtprokura mit einem Mitglied des Leitungsorgans (Vorstands): Prokurist(in)
Andreas Lüpkes
Everswinkel
Gesamtprokura mit einem Mitglied des Leitungsorgans (Vorstands): Vorstand
Johannes Steinhoff
Ahlen
Prokurist(in)
Markus Nolting
Münster
Gesamtprokura mit einem Mitglied des Leitungsorgans (Vorstands): Vorstand
Michael Schulze Kalthoff
Werne
Prokurist(in)
Lutz Alexander Wernitz
Münster
Gesamtprokura mit einem Mitglied des Leitungsorgans (Vorstands): Mitglied des Leitungsorgans
Wilhelm Georg Uffelmann
Schlüchtern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.06.2015
Die Generalversammlung vom 20.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 45 (Auflösung und Liquidation) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 13.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Stellung, Wahl und Abberufung des Vorstands), in § 22 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), in § 23 (Willensbildung - Der Vorstand), in § 25 (Zusammensetzung und Wahl), in § 27 (Willensbildung - Der Aufsichtsrat), in § 30 (Frist und Tagungsort), in § 34 (Mehrheitserfordernisse/Beschlussfähigkeit), in § 46 (Bekanntmachung) und in § 47 (Verbandszugehörigkeit) beschlossen. Weiter wurden die § 37 a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren), § 37 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 37 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) neu eingefügt.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Westfleisch eG, Münster (Amtsgericht Münster, GnR 307) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 11.06.2015.
Die Genossenschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 19.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2017 Teile des Vermögens der Westfleisch Erkenschwick GmbH mit Sitz in Oer-Erkenschwick (Amtsgericht Recklinghausen HRB 4453) als Gesamtheit im Wege der Spaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Spaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2017 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.