Handelsregister · GnR 342

Registerinformationen

Westfälische Gemüsebau-Vereinigung eG · Amtsgericht Münster

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Westfälische Gemüsebau-Vereinigung eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Münster

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 342
Gericht
Amtsgericht Münster
Letzte Eintragung
19.10.2017
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist: -Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, -Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Manfred Theyssen

Laer

Vorstand

Hugo Runtenberg

Münster

Vorstand

Tino Ebbing

Schöppingen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 17.07.1919 zuletzt geändert am 12.04.2002
  • Die Generalversammlung hat am 15.08.2006 Änderungen der Satzung in § 4 (Ausscheiden), § 12 (Geschäftsanteil), § 13 (gesetzliche Rücklage), § 14 (andere Ergebnisrücklagen), § 17 (Verwendung des Überschusses) und § 18 (Nachschusspflicht) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 21.05.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 21.05.2015 hat desweiteren Änderungen der Satzung in § 5 (Mitgliedspflichten), § 7 Abs. 4 (Protokollierung von Beschlüssen), § 10 Abs. 2 (Einberufung von Generalversammlungen), § 12 (Geschäftsanteil), § 13 (gesetzliche Rücklage), § 14 Abs. 2 (andere Ergebnisrücklagen), § 19 (Bekanntmachungen), § 21 (Mitgliedschaft Genossenschaftsverband) sowie die ersatzlose Streichung des § 9 Abs. 7 (Beschlussfassung Vorstand und Aufsichtsrat) und des § 14 a (Verwendung von Geldern, Kapitalrücklage) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie sind im Landwirtschaftlichen Wochenblatt für Westfalen-Lippe in Münster aufzunehmen. Wenn das Landwirtschaftliche Wochenblatt für Westfalen und Lippe zu Münster, Westfalen, nicht mehr erscheint, tritt an seine Stelle als öffentliches Blatt, in das die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen aufzunehmen sind, bis zur nächsten Generalversammlung, in der ein anderes Veröffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der Deutsche Bundesanzeiger.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.08.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2004.
  • Beschluss Bl. 140 - 146, 147, 148 Sbd.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.