Gegenstand des Unternehmens ist: -Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, -Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen,wenn sie Dritten gegenüber Rechtsverbindlichkeit haben soll.Die Zeichnung geschieht in der Weise,daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Unterschriften beifügen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Theyssen
Laer
Vorstand
Hugo Runtenberg
Münster
Vorstand
Tino Ebbing
Schöppingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 17.07.1919 zuletzt geändert am 12.04.2002
Die Generalversammlung hat am 15.08.2006 Änderungen der Satzung in § 4 (Ausscheiden), § 12 (Geschäftsanteil), § 13 (gesetzliche Rücklage), § 14 (andere Ergebnisrücklagen), § 17 (Verwendung des Überschusses) und § 18 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05.2015 hat desweiteren Änderungen der Satzung in § 5 (Mitgliedspflichten), § 7 Abs. 4 (Protokollierung von Beschlüssen), § 10 Abs. 2 (Einberufung von Generalversammlungen), § 12 (Geschäftsanteil), § 13 (gesetzliche Rücklage), § 14 Abs. 2 (andere Ergebnisrücklagen), § 19 (Bekanntmachungen), § 21 (Mitgliedschaft Genossenschaftsverband) sowie die ersatzlose Streichung des § 9 Abs. 7 (Beschlussfassung Vorstand und Aufsichtsrat) und des § 14 a (Verwendung von Geldern, Kapitalrücklage) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie sind im Landwirtschaftlichen Wochenblatt für Westfalen-Lippe in Münster aufzunehmen. Wenn das Landwirtschaftliche Wochenblatt für Westfalen und Lippe zu Münster, Westfalen, nicht mehr erscheint, tritt an seine Stelle als öffentliches Blatt, in das die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen aufzunehmen sind, bis zur nächsten Generalversammlung, in der ein anderes Veröffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der Deutsche Bundesanzeiger.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.08.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2004.
Beschluss Bl. 140 - 146, 147, 148 Sbd.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.