Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer/einem Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt worden ist, vertreten durch dieses Vorstandsmitglied allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt vertreten diese gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Larissa Sawatzki
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2024-04-05
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