die Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer unter Ausschluss der Bauherrentätigkeit, ferner die Vermittlung von Werkverträgen jeder Art sowie Transporte jeglicher Art, der Handel mit Kfz, der Großhandel mit Elektro und der Handel jeglicher Art, der Online Handel mit Waren aller Art, der Im- und Export von Lebensmitteln.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gizem Akyol
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2020.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Gladbeck (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 15821) nach Duisburg beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (620 IN 1829/25) vom 17.09.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.