die Herstellung von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und der Vertrieb von Getränken aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Sie kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art in jeder geeigneten Form beteiligen, andere Unternehmen gleicher Art erwerben und Zweigniederlassungen errichten. Insbesondere kann sich die Gesellschaft zur Erreichung ihres Zwecks an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Standard Getränke Stams GmbH & Co. KG in Wesel als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen und die Geschäftsführung dieser Firma übernehmen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Philipp Stams
Wesel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.05.1998, zuletzt geändert am 30.07.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. und mit ihr die Sitzverlegung von Isselburg (bisher Amtsgericht Bocholt, HRB 2667) nach Wesel beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 Ziffer 2. und 3. (Einzahlung der Stammeinlagen) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. (Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft) und § 4 Ziffer 3. (Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2008 hat den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert und insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1 - 11
Sdb. Bl. 20-28
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