Die Übernahme von kaufmännischen Dienstleistungen und die Beratung für private Haushalte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder sind befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Andreas Walter Korth
Hennef
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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keine Nachschusspflicht
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.