Handelsregister · HRB 74332

Chronologischer Auszug

Werner M u l f i n g e r , Heizungsbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Werner M u l f i n g e r , Heizungsbau -
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Völklingen

c)
Zentralheizungs- und Lüftungsbau sowie
Wartungs- und Reparaturdienst an
Zentralheizungs- und Lüftungsanlagen. Die
Gesellschaft kann zur Erreichung ihres
Zweckes Beteiligungen eingehen,
gleichartige oder ähnliche Unternehmen
erwerben oder deren Vertretung
übernehmen. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so vertreten sie die
Gesellschaft gemeinsam oder ein
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Mulfinger, Werner, Heizungsbauer, Völklingen
einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer:
Kannengießer, Herbert, Heizungsbaumeister,
Schöneberg
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.09.1977 zuletzt geändert am
05.12.1985
a)
16.12.2003
Simon

b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.12.1977
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.