Handelsregister · HRB 280450
Chronologischer Auszug
Werner Höfer GmbH. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Werner Höfer GmbH. b) Welzheim c) Durchführung von Langeisentransporten, Beförderungen im Güternah- und fernverkehr. | 26.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Höfer, Klaus, Welzheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1977 zuletzt geändert am 02.07.2003 | a) 07.09.2006 Werner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.09.2006. Tag der ersten Eintragung: 21.06.1978 Beschlüsse: Sonderband Blatt 69/73, 99/102 Neufassung des Gesellschaftsvertrages: Sonderband Blatt 103/113 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 81, 73642 Welzheim | a) 15.11.2011 Heine |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.