Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich ist für den Abschluß von Rechtsgeschäften, durch die der Verein mit mehr als 2.000,-- DM belastet wird und für den Abschluß oder die Änderung von Dienstverträgen. Außerdem bedarf er der Zustimmung der Mitgliederversammlung für den Erwerb und Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.000,-- DM.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christfried Peters
Gerlingen
Vorstand
Gaby Eberbach
Kornwestheim
Vorstand
Bernhard Mohr
Stuttgart
Vorstand
Jutta Gräßle
Stuttgart
Vorstand
Dragica Ivanovic
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.07.1985
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 26.09.1985
Satzung: Sonderband Blatt 6/15
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