Handelsregister · HRB 201798
Historischer Auszug
Were-Fliesen GmbH · Amtsgericht Stendal
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Tausender
|
Hunderter
Amtsgericht
Kreisgericht
der
Tausender|
Hunderter
Stadt
Halle
00-9
50.9
Fi
Grund-
Vorstand
H
R
B
-
1798
a)
Irma
oder
Persönlich
haftende
b)
Sitz
Stamm-
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
DM
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
3
4
5
1
|
a)
lendlert
&
Reiter
50.000,
--
FLiesen-GmbH
b)
Zeitz
c)
Handel
mit
und
die
Ver-
arbeitung
von
FLiesen,
Natursteinen
und
Marmor
und
der
Handel
mit
dem
entsprechenden
Zubehör
sowie
der
HAndel
mit
Artikeln
für
den
Kachel-
ofenbau.
-_
zum
um
nm
em
-
-
m.
-_—
_
ee;
=,
2
———
ee
=
—
ee
mn
nun
nn
mn
nn
nn
nm
m
nn
m
a
mn
m
m
m
nm
———
nen
un.
-
-
-
2
|b)
jetzt:
Droßdorf
RS
152
Karteikarte
für
HR
B
(gelb)
(6.
62)
Karl-Heinz
Reiter
Fliesenleger-
meister
Deggendorf
Thomas
Wendler
Fliesenlger
Zeitz
7
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
23.
3.
1991
DEr
Gesellschaftsvertrag
wurde
am
6.
12.
1990
abge-
schlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
ist
dieser
allein-
vertretungsberechtigt.
Sind
mehrere
Geschhäftsführer
bestellt,
so
sind
je
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
einer
gemeinsam
mit
einem
Prokuristen
zur
Vertretung
der
Gesellischaft
befugt,
soweit
nicht
die
Gesellschafterversammlung
anderes
beschließt.
Die
Geschäftsführer_Herr_
Karl-Heinz
Reiter
und
Herr
Thomas
Wendler
wurden
It.
Gesellschafterbeschluß
vom
&:
12.
1990
zur
Alleinvertretungk
ermächtigt
und
sind
von
en
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Durch
Beschluß
der
Gesellschafterversammlung
vom
03.04.1997
ist
der
|
a)
23.7.1997
Gesellschaftsvertrag
geändert
in
$
1
Abs.
2.
L
ob
Der
Sitz
ist
von
Zeitz
nach
Droßdorf
verlegt.
b)
Beschluß
Bl.
11
dd.
Sdbd.
a)
15.1.2001
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.