Die ganzheitliche Werbeberatung und -vermarktung, Webhosting, Beratung und Vermarktung von Telekommunikation/Kommunikationstechniken, Medienvermarktung, Vermittlung von Dienstleistungen, Veranstaltungsmanagement, Coaching/Schulungen und Bürodienstleistungen, die nicht einer Genehmigung bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ruwen Kuhr
Pohlheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Gießen beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der RT Holding GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 2812) als herrschendem Unternehmen ist am 06.04.2021 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.