Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, von denen einer das Amt des Vorsitzenden und bei mehreren Vorstandsmitgliedern des stellvertretender Vorsitzenden übernimmt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Markus Heckhausen
Berlin
274
Erik Händler
Mörfelden-Walldorf
274
Alex Kirgiannakis
Berlin
274
Peter Michajlowitsch Kirpitschnikow
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.