Handelsregister · VR 6256

Chronologischer Auszug

Werbegemeinschaft Meggen e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Werbegemeinschaft Meggen e.V.

b)
Lennestadt-Meggen
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden
sowie dem Geschäftsführer. Je zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Rosenthal, Andreas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hartl, Christian, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gödde, Aloisius, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 10. Juni 2013.
a)
30.08.2013
Frenking

b)
Satzung Bl.5 ff.d.A.
2a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden
sowie dem Geschäftsführer, der auch die Kassenführung
inne hat. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10. März 2016 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Austritt und Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Organe des Vereins)§ 9 (Vorstand), § 10
(Rechte und Pflichten des Vorstandes), § 11 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes),
§ 12 (Einberufung von Mitgliederversammlungen), § 13 (Mitgliederversammlungen), § 14
(Ablauf von Mitgliederversammlungen), § 15 (Protokollierung von Beschlüssen), § 16
(Auflösung des Vereins) und § 17 (Gerichtsstand) beschlossen.
a)
26.08.2016
Frenking

b)
Satzung Blatt 31 ff. der Akten
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Walkenbach, Markus, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Rosenthal, Andreas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
a)
29.04.2020
Frenking

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.