Handelsregister · HRB 2404 EL

Chronologischer Auszug

WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WEP Wirtschaftsförderungs-, Entwicklungs- und Planungsgesellschaft der Kreise Pinneberg und
Segeberg mbH

b)
Tornesch

c)
1) Die Tätigkeit der Gesellschaft
ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Kreise Pinneberg und Segeberg durch Förderung der Wirtschaft im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr.
18 KStG gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung
anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung
von Gebietskörperschaften sowie
aller damit zusammenhängenden
Dienstleistungen und soll über
den für die Zweckverwirklichung
sachlich gebotenen Umfang nicht
hinausgehen. Dabei ist besonderer Bedacht auf die Schonung der
Umwelt zu legen.
2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck auch Grundstücke im
eigenen und fremden Namen erwerben, veräußern, vermieten und
verpachten. Außerdem kann sie
allgemeine Erschließungsmaßnahmen durchführen. Sie darf auch
Gebietskörperschaften und Unternehmen im Zusammenhang mit
Grundstücksgeschäften beraten.
3) Die Gesellschaft ist berechtigt,
zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen.
4) Die Gesellschaft kann sich an
Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) beteiligen, wenn die
Beteiligung der unmittelbaren
Zweckverwirklichung des Abs. 1
dient.
5) Die Gesellschaft kann ihre
Dienstleistungen auch anderen
Gebietskörperschaften innerhalb
der Metropolregion Hamburg anbieten. Soweit steuerliche Belange
der Gesellschaft dies erfordern, ist
der Aufsichtsrat ermächtigt, diese und ggf. weitere Regionen näher zu definieren und veränderten
Verhältnissen anzupassen.
200.000,00 DMa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Singer, Peter, *XX.XX.XXXX, Hamburg
1.
Kellermann, Gudrun, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

Einzelprokura

mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
12.05.1997 mit Änderungen vom
26.06.2001 und 12.01.2004
a)
21.06.2006
Isensee
b)
Tag der ersten Eintragung
30.04.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsführer:
2.
Dr. Schroers, Harald, *XX.XX.XXXX,
Darmstadt
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen

Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Singer, Peter
a)
08.08.2006
Kreuzig
3b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Lise-Meitner-Allee 18, 25436
Tornesch
a)
10.08.2010
Casper
4a)
WEP Wirtschaftsförderungs- und
Entwicklungsgesellschaft des
Kreises Pinneberg mbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010
ist der Gesellschaftvertrag geändert
in § 1 (Firma)
a)
13.01.2011
Schirmer
5c)
1) Die Tätigkeit der Gesellschaft
ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Kreises Pinneberg und
seiner angehörigen Kommunen
durch Förderung der Wirtschaft
im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG
gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften
sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll
über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist
besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen und
vorrangig eine Revitalisierung
von Bestandsgrundstücken anzustreben. In Landschaftsschutzgebieten wird die Gesellschaft nicht
tätig. Die Tätigkeiten sind zur Sicherstellung der Ertragsteuerbefreiung auf die begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 18 KStG beschränkt. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen
öffentlichen Zweck.
2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der maßgeblichen politischen Beschlüsse auch Grundstücke im eigenen
und fremden Namen erwerben
und veräußern. Die Bereitstellung von Wohnraum, die längerfristige Dauervermietung und die
Übernahme von Dienstleistungen
zur Grundstücksbewirtschaftung
sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen ist
jedoch die Vermietung von Geschäfts- Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum (bis zu fünf Jahren),
einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (Technologiezentrum). Bei Grundstückskäufen
und deren Erschließung kann die
Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung eingehen, die Mehrheitsbeteiligung obliegt der jeweiligen
Kooperatrionskommune. Sie darf
auch die örtlichen Gebietskörperschaften, die an ihr gesellschaftsrechtlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften
beraten. Andere Gebietskörperschaften und Unternehmen darf
sie diesbezüglich beraten, sofern
und soweit der Umfang einer entgeltlichen Tätigkeit unwesentlich
gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Weiterhin
kann sie ansiedlungswillige Unternehmen in der Region in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen beraten und betreuen, §
2 Abs. 2 Satz 6 gilt in diesen Fällen entsprechend.
3) Die Gesellschaft ist berechtigt,
zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen.
4) Die Gesellschaft kann sich an
Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wenn die
Beteiligung der unmittelbaren
Zweckverwirklichung des Abs. 1
dient.
5) Die Gesellschaft bietet ihre
Dienstleistungen vorrangig ihren
Gesellschaftern an und ist für diese im Wesentlichen tätig. Sie kann
ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten, soweit der Umfang
dieser Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre
Gesellschafter ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, diese und ggfs.
weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015
ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2
a)
30.12.2015
Schirmer
6c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist wegen Schreibfehlern von Amts wegen berichtigt
und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

1) Die Tätigkeit der Gesellschaft
ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Kreises Pinneberg und
seiner angehörigen Kommunen
durch Förderung der Wirtschaft
im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG
gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften
sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll
über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist
besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen und
vorrangig eine Revitalisierung
von Bestandsgrundstücken anzustreben. In Landschaftsschutzgebieten wird die Gesellschaft nicht
tätig. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sind zur Sicherstellung der
Ertragsteuerbefreiung auf die begünstigten Tätigkeiten im Sinne
des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG beschränkt. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen öffentlichen
Zweck.
2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der maßgeblichen politischen Beschlüsse auch Grundstücke im eigenen
und fremden Namen erwerben
und veräußern. Die Bereitstellung von Wohnraum, die längerfristige Dauervermietung und die
Übernahme von Dienstleistungen
zur Grundstücksbewirtschaftung
sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen
ist jedoch die Vermietung von
Geschäfts- und Gewerberäumen
an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum (bis zu fünf
Jahren), einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (Technologiezentrum). Bei Grundstückskäufen und deren Erschließung kann
die Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung eingehen, die Mehrheitsbeteiligung obliegt der jeweiligen Kooperationskommune. Sie
darf auch die örtlichen Gebietskörperschaften, die an ihr gesellschaftsrechtlich unmittelbar oder
mittelbar beteiligt sind, im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften beraten. Andere Gebietskörperschaften und Unternehmen
darf sie diesbezüglich beraten, sofern und soweit der Umfang einer
entgeltlichen Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten
für ihre Gesellschafter ist. Weiterhin kann sie Kommunen und ansiedlungswillige Unternehmen in
der Region in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen beraten
und betreuen, § 2 Abs. 2 Satz 6
gilt in diesen Fällen entsprechend.
3) Die Gesellschaft ist berechtigt,
zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen.
4) Die Gesellschaft kann sich an
Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wenn die
Beteiligung der unmittelbaren
Zweckverwirklichung des Abs. 1
dient.
5) Die Gesellschaft bietet ihre
Dienstleistungen vorrangig ihren
Gesellschaftern an und ist für diese im Wesentlichen tätig. Sie kann
ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten, soweit der Umfang
dieser Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre
Gesellschafter ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, diese und ggfs.
weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen.
a)
28.01.2016
Schirmer
7102.258,38 EUR

Das Stammkapital wurde von
DM auf Euro
umgestellt.
b)
Änderung zu Nr. 2:
Der Wohnort wurde verlegt.
Geschäftsführer:
Dr. Schroers, Harald, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis
Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.02.2021
wurde der Gesellschaftsvertrag in §
3 (Stammkapital), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufsichtsrat) und § 11 (Jahresabschluss) geändert und neu hinzugefügt § 12
(Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplaunung), wodurch sich die
Zählweise der weiteren Paragraphen geändert hat.
a)
18.03.2021
Koc
8Die Eintragung
betreffend das
Kapital ist von
Amts wegen wie
folgt berichtigt:

102.258,38 EUR
a)
22.03.2021
Koc
9Nicht mehr Prokurist:

1. Kellermann, Gudrun
a)
06.01.2022
Koc
102.
Thiele, Björn, *XX.XX.XXXX, Hamburg

Einzelprokura
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
13.04.2022
Hilbert
11b)
Geschäftsführer:
3.
Dr. Schweiger, Jennifer, *XX.XX.XXXX,
Wedel
a)
15.11.2024
Brüdt

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