Handelsregister · HRB 2404 EL
Chronologischer Auszug
WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH · Amtsgericht Pinneberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WEP Wirtschaftsförderungs-, Entwicklungs- und Planungsgesellschaft der Kreise Pinneberg und Segeberg mbH b) Tornesch c) 1) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Kreise Pinneberg und Segeberg durch Förderung der Wirtschaft im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen. 2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck auch Grundstücke im eigenen und fremden Namen erwerben, veräußern, vermieten und verpachten. Außerdem kann sie allgemeine Erschließungsmaßnahmen durchführen. Sie darf auch Gebietskörperschaften und Unternehmen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften beraten. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen. 4) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) beteiligen, wenn die Beteiligung der unmittelbaren Zweckverwirklichung des Abs. 1 dient. 5) Die Gesellschaft kann ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten. Soweit steuerliche Belange der Gesellschaft dies erfordern, ist der Aufsichtsrat ermächtigt, diese und ggf. weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen. | 200.000,00 DM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Singer, Peter, *XX.XX.XXXX, Hamburg | 1. Kellermann, Gudrun, *XX.XX.XXXX, Hamburg Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 12.05.1997 mit Änderungen vom 26.06.2001 und 12.01.2004 | a) 21.06.2006 Isensee b) Tag der ersten Eintragung 30.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Geschäftsführer: 2. Dr. Schroers, Harald, *XX.XX.XXXX, Darmstadt mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Singer, Peter | a) 08.08.2006 Kreuzig | ||||
| 3 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Allee 18, 25436 Tornesch | a) 10.08.2010 Casper | ||||
| 4 | a) WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 1 (Firma) | a) 13.01.2011 Schirmer | |||
| 5 | c) 1) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Kreises Pinneberg und seiner angehörigen Kommunen durch Förderung der Wirtschaft im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen und vorrangig eine Revitalisierung von Bestandsgrundstücken anzustreben. In Landschaftsschutzgebieten wird die Gesellschaft nicht tätig. Die Tätigkeiten sind zur Sicherstellung der Ertragsteuerbefreiung auf die begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG beschränkt. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen öffentlichen Zweck. 2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der maßgeblichen politischen Beschlüsse auch Grundstücke im eigenen und fremden Namen erwerben und veräußern. Die Bereitstellung von Wohnraum, die längerfristige Dauervermietung und die Übernahme von Dienstleistungen zur Grundstücksbewirtschaftung sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Vermietung von Geschäfts- Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum (bis zu fünf Jahren), einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (Technologiezentrum). Bei Grundstückskäufen und deren Erschließung kann die Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung eingehen, die Mehrheitsbeteiligung obliegt der jeweiligen Kooperatrionskommune. Sie darf auch die örtlichen Gebietskörperschaften, die an ihr gesellschaftsrechtlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften beraten. Andere Gebietskörperschaften und Unternehmen darf sie diesbezüglich beraten, sofern und soweit der Umfang einer entgeltlichen Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Weiterhin kann sie ansiedlungswillige Unternehmen in der Region in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen beraten und betreuen, § 2 Abs. 2 Satz 6 gilt in diesen Fällen entsprechend. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen. 4) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wenn die Beteiligung der unmittelbaren Zweckverwirklichung des Abs. 1 dient. 5) Die Gesellschaft bietet ihre Dienstleistungen vorrangig ihren Gesellschaftern an und ist für diese im Wesentlichen tätig. Sie kann ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten, soweit der Umfang dieser Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, diese und ggfs. weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 | a) 30.12.2015 Schirmer | |||
| 6 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist wegen Schreibfehlern von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Kreises Pinneberg und seiner angehörigen Kommunen durch Förderung der Wirtschaft im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen und vorrangig eine Revitalisierung von Bestandsgrundstücken anzustreben. In Landschaftsschutzgebieten wird die Gesellschaft nicht tätig. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sind zur Sicherstellung der Ertragsteuerbefreiung auf die begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG beschränkt. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen öffentlichen Zweck. 2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der maßgeblichen politischen Beschlüsse auch Grundstücke im eigenen und fremden Namen erwerben und veräußern. Die Bereitstellung von Wohnraum, die längerfristige Dauervermietung und die Übernahme von Dienstleistungen zur Grundstücksbewirtschaftung sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Vermietung von Geschäfts- und Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum (bis zu fünf Jahren), einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (Technologiezentrum). Bei Grundstückskäufen und deren Erschließung kann die Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung eingehen, die Mehrheitsbeteiligung obliegt der jeweiligen Kooperationskommune. Sie darf auch die örtlichen Gebietskörperschaften, die an ihr gesellschaftsrechtlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften beraten. Andere Gebietskörperschaften und Unternehmen darf sie diesbezüglich beraten, sofern und soweit der Umfang einer entgeltlichen Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Weiterhin kann sie Kommunen und ansiedlungswillige Unternehmen in der Region in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen beraten und betreuen, § 2 Abs. 2 Satz 6 gilt in diesen Fällen entsprechend. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen. 4) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wenn die Beteiligung der unmittelbaren Zweckverwirklichung des Abs. 1 dient. 5) Die Gesellschaft bietet ihre Dienstleistungen vorrangig ihren Gesellschaftern an und ist für diese im Wesentlichen tätig. Sie kann ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten, soweit der Umfang dieser Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, diese und ggfs. weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen. | a) 28.01.2016 Schirmer | ||||
| 7 | 102.258,38 EUR Das Stammkapital wurde von DM auf Euro umgestellt. | b) Änderung zu Nr. 2: Der Wohnort wurde verlegt. Geschäftsführer: Dr. Schroers, Harald, *XX.XX.XXXX, Hamburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.02.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufsichtsrat) und § 11 (Jahresabschluss) geändert und neu hinzugefügt § 12 (Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplaunung), wodurch sich die Zählweise der weiteren Paragraphen geändert hat. | a) 18.03.2021 Koc | ||
| 8 | Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 102.258,38 EUR | a) 22.03.2021 Koc | ||||
| 9 | Nicht mehr Prokurist: 1. Kellermann, Gudrun | a) 06.01.2022 Koc | ||||
| 10 | 2. Thiele, Björn, *XX.XX.XXXX, Hamburg Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken | a) 13.04.2022 Hilbert | ||||
| 11 | b) Geschäftsführer: 3. Dr. Schweiger, Jennifer, *XX.XX.XXXX, Wedel | a) 15.11.2024 Brüdt |
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