Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.05.1990.
Freitext
Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Wismar VR 161-HWI, nunmehr Amtsgericht Schwerin. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.03.2018. Tag der ersten Eintragung: 16.05.1991
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.