Handelsregister · HRB 722020
Chronologischer Auszug
welovewc GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) welovewc UG (haftungsbeschränkt) b) Offenburg Geschäftsanschrift: In der Spöck 10, 77656 Offenburg c) Produktion und Betrieb von mobilen Toiletten. | 1.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Mühl, Michael, Schutterwald, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2020. | a) 17.06.2020 Mueller | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 07.11.2022 (10 IN 437/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 14.11.2022 Kaufmann | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 15.12.2022 (10 IN 437/22) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 15.12.2022 (10 IN 437/22) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 20.12.2022 Volkmer | ||||
| 4 | a) Rechtsformzusatz geändert; Firma nun: welovewc GmbH | Stammkapital erhöht; nun: 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2023 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. | a) 02.05.2023 Kaufmann | ||
| 5 | Stammkapital erhöht; nun: 36.765,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2023 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 11.765,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), in § 6 (Gesellschafterversammlung), in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), in § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), in § 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen), in § 12 (Abfindung / Vergütung), in § 13 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung), in § 15 (Wettbewerbsverbot) und in § 16 (Beirat) beschlossen. | a) 23.05.2023 Kaufmann | |||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 21.10.2024 (30 IN 554/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 31.10.2024 Mertens |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.