die Ausführung und Vermittlung von Logistik-, Beratungs- und Managementdienstleistungen sowie die Erstellung und Durchführung von Konzepten und Prozessoptimierungen, außerdem die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Energiemanagements und der Computer und Softwareberatung und Betreuung, sowie die Beteiligung an und der Erwerb von Unternehmen und Gesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Philipp Wenzelburger
Freudenstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2006, mehrfach geändert, zuletzt am 03.03.2011 Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2011 hat die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 100962 B) nach Mönchengladbach sowie die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2012 hat die Änderung der Firma und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz) und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat außerdem die Aufhebung des § 3 Abs. 2 Satz 2 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
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