Handelsregister · HRB 385

Chronologischer Auszug

Wellhöffer Elektro- und Sanitär-GmbH · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wellhöffer Elektro- und Sanitär-GmbH

b)
Leutershausen

c)
Der Betrieb eines Installationsgeschäftes
für Elektro-, Sanitär- und Blitzschutzanlagen
sowie der dazugehörende Einzelhandel.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Wellhöffer, Hermann, Elektromeister,
Leutershausen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Wellhöffer, Christine, geb. Köstner,
Leutershausen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.05.1977 zuletzt geändert am
27.03.1987
a)
08.11.2002
Trenner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.01.1978.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 67 So.
2b)
Geschäftsanschrift:
Untere Marktgasse 2, 91578 Leutershausen
a)
10.02.2010
Kasseckert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.