mit der Befugnis für die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Kommanditist(in)
PMP Holding GmbH
Berlin
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Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 28.01.2020 (Az. IN 23/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 28.01.2020 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und mit Beschluss vom 11.02.2020 (Az. IN 23/20) wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 01.04.2020 (Az. IN 23/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
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