die Vermietung und Verpachtung sowie der Erwerb und die Veräußerung von eigenem Grundbesitz
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch in diesem Falle die Vertretung abweichend regeln, insbesondere einzelne, mehrere oder alle Liquidatoren zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft ermächtigen Durch Gesellschafterbeschluss können alle oder einzelne Liquidatoren von den Beschränkungen des § 181 BGB ganz oder teilweise befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Patrick Keßler
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.