Die Anlageberatung und Anlagevermittlung, die Vermittlung von Versicherungsprodukten, der Aufbau eines schlüsselfertigen Systems für Finanzberater inkl. Ausbildungs- und Weiterbildung sowie Lizenzierung eines Kundengewinnungssystems über Vorträge sowie die Betreuung und Unterstützung von Finanzberatern bei deren Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Helmut Ihl
Groß-Zimmern
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Thorsten Ihl
Reinheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Jörn Buchenau
Münster
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Satzung
Satzung vom 14.12.2018
Die Hauptversammlung vom 19.09.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzung vom 14.12.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 8.333,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.09.2019 ist § 5 Abs. 3 der Satzung (Grundkapital und Aktien) geändert.
Die Hauptversammlung vom 04.12.2024 hat die Änderung der Satzung durch Einführung des § 5a (Einziehung von Aktien) und § 13 (Ort und Einberufung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.08.2025 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 15.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.11.2025 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Satzung vom 14.12.2018 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 03.01.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 37.500,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital).
Das genehmigte Kapital gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung vom 14.12.2018 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 29.167,00 EUR.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der i-plus-a GmbH mit dem Sitz in Dieburg (Amtsgericht Darmstadt, HRB 93498).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.